
Ingrid Liebel
Abteilungsleitung

Volker Teuteberg
Vertriebsleitung
Wer wird unterstützt?
Gehört die Schülerin zum Personenkreis des § 35a SGB VIII oder §§ 53, 54 SGB XII und wird im
gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Regelschule oder einem Förderzentrum unterrichtet
oder soll dort eingeschult werden? Wird dabei womöglich neben der besonderen pädagogischen Förderung noch
weitere Unterstützung oder Assistenz benötigt? Hierfür gibt es Hilfe und einen individuellen Anspruch in Form
von Schulassistenz zur Wahrnehmung einer angemessenen Schulbildung über das jeweilige Sozialamt Ihres Landkreises bzw.
Ihrer kreisfreien Stadt und den Jugendämtern (Eingliederungshilfe).
Schulhelfer, Schulassistenz, Schulbegleitung, Integrationshelfer, Integrationsassistenz sind
Begrifflichkeiten der verschiedenen zuständigen Behörden. Sie haben jedoch ein und denselben Hintergrund:
Es sind Assistenzen zur Teilhabe an der Gesellschaft, Hilfen und Helfer zur
Wahrnehmung einer angemessenen Schulbildung für Schülerinnen und
Schüler mit Behinderung oder Beeinträchtigung.
Kontakt
Unterer Rennebaum 1
34369 Hofgeismar
Telefon | 0 56 71 - 8 86 92 - 37 |
---|---|
Fax | 0 56 71 - 8 86 92 - 39 |
griese@vkm-nordhessen.de
teuteberg@vkm-nordhessen.de
www.vkm-nordhessen.de